darf vom Beschenkten fortgeführt werden. Das gilt auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung.
Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt einen Blick in das Grundbuch werfen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 09.-09.2010 (AZ: VG 16 K 26/10) entschieden, dass auch auf denkmalgeschützten Häusern Solaranlagen errichtet werden dürfen.