Das Grundbuch als eine der unerlässlichen Informationsquellen beim Immobilienerwerb

News Blog Immo Expertin Brilon20. Februar 2015

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt einen Blick in das Grundbuch werfen.

Es ist eine der wichtigsten Informationsquellen und kann aufzeigen, was selbst bei einer gründlichen Besichtigung nicht festgestellt werden kann.

Alles, was mit dem Grundbesitz und Wechsel des Eigentümers zusammenhängt, wird in Deutschland im Grundbuch eingetragen – auch Einschränkungen, die den Wert mindern können. Einblick darin kann bei Amtsgericht genommen werden und es gibt unter anderem Auskunft über die Lage, Flurnummer, Größe und Art des Grundstücks.

Nach diesem Bestandsverzeichnis ist das Grundbuch in drei Abteilungen gegliedert. Abteilung I führt die Eigentumsverhältnisse, also die jeweiligen Besitzer wie zum Beispiel Ehepaare oder Erbengemeinschaften auf, nennt den Grund für den Erwerb (z.B. Zwangsversteigerung, Auflassung) oder gegebenenfalls die Erbfolge.

In Abteilung II geht es um die Lasten und Beschränkungen, was auf dem Grundstück erlaubt ist und was nicht, was geduldet werden muss und welche Pflichten mit dem Erwerb einhergehen, Wege-, Überfahr- und Leitungsrechte sowie ggf. Wohnungsrechte und mehr.

Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden, mit denen Banken ihre Kredite absichern, sind in Abteilung III des Grundbuchs zu finden.

Darüber hinaus gibt es weitere wertbeeinflussende Umstände, die nicht bei Besichtigung auffallen. Baulasten, Altlastverdacht, nicht abgerechnete Erschließungskosten um nur einige zu nennen. Lassen Sie vor Ankauf das Haus und die rechtlichen Gegebenheiten auf Herz und Nieren prüfen, damit Sie sich nicht später ärgern müssen.

https://www.immoexpertin.de/wp-content/uploads/paragraph-mit-lupe-300x238-1.jpg