Die Abschreibung (AfA) auf die geschenkte Mietswohnung

News Blog Immo Expertin Brilon14. Juni 2017

darf vom Beschenkten fortgeführt werden. Das gilt auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung.

Der Fall: Eltern hatten ihrer Tochter Geld geschenkt mit der Auflage, dieses für Erwerb und Modernisierung einer Eigentumswohnung zu verwenden. Gegenstand der Schenkung war entsprechend nicht das zugewendete Geld, sondern die Wohnung (mittelbare Grundstücksschenkung).

Wegen der Schenkung setzte das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die AfA auf „Null“. Es rechnete den geschenkten Geldbetrag einfach gegen die Kaufaufwendungen auf.

Der Bundesfinanzhof half: Auch in diesem Fall bemisst sich die Abschreibung nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Schenkers. Die Tochter darf abschreiben, mit dem selben Satz, den der Schenker haben würde, wäre er Eigentümer.

Für eine mittelbare Grundstücksschenkung gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§ 39 Absatz 2 Abgabenordnung). Die Sache ist steuerlich so zu handhaben, als hätten die Eltern das Grundstück zunächst selbst erworben, um es dann an die Tochter weiterzugeben. In beiden Fällen trägt der Schenker (hier die Eltern) die Anschaffungskosten. In beiden Fällen ist es geboten, die Abschreibung im Sinne des § 11d Absatz 1 Satz 1 der ESt-Durchführungsverordnung zu gewähren.

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