News Blog Immo Expertin Brilon1. Juli 2019

Zur fristlosen Kündigung immer hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären

Diese für Vermieter übliche Praxis musste jetzt vom Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17) bestätigt werden, nachdem Mieteranwälte dies infrage gestellt hatten.