
Oft ist es ratsam, wenn der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten überträgt, also verschenkt. Dies schafft zum einen rechtliche Klarheit, weil der Wille des Erblassers klar geregelt wird. Außerdem können die Steuerlasten für den Erben reduziert werden.
Der Schenker kann sich die Verfügungshoheit über die Immobilie auf Lebenszeit sichern, indem er sich ein z.B. Nießbrauchrecht an der Immobilie vorbehält.
Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für diese „vorweggenommene Erbfolge“. In jedem Fall ist eine Wertermittlung des Grundbesitzes empfehlenswert um:
a) die optimale steuerliche Ausnutzung zu gewährleisten
b) um Geschwisterkinder gerecht auszuzahlen
c) um den Werteinfluss von Wohnung- und Nießbrauchrechten sachgerecht einzubeziehen.
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