

Wer eine Immobilie erbt, den bittet das Finanzamt zur Kasse. Denn Erbschaften unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer legt das Finanzamt mithilfe einer Schätzung des Werts der Immobilie auf Grundlage des BewG fest.
Wenn die Steuerfreibeträge nicht ausreichen, fällt Erbschaftsteuer an. Die Höhe der Steuerfreibeträge hängt von dem Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser ab.
Das Finanzamt nutzt zur Ermittlung des „Werts“ einer Immobilie ein standartisiertes Bewertungsverfahren auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG). Hier bleiben die Besonderheiten, wie z.B. Baumängel- und Schäden oder Unterhaltungsstau unberücksichtigt.
Daher lohnt es sich vor Zahlung einer Erbschaftssteuer immer den Wert einer Immobilie zu prüfen. Ggf. lässt sich durch ein Gutachten viel Geld sparen.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.
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