Die Bedeutung der Zertifizierung

Die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierung hat in den letzten Jahrzehnten deutlich an Stellenwert gewonnen und wird inzwischen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt. So wurden in fast allen Bundesländern die Gutachterausschussverordnungen dahingehend novelliert, dass neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige Auskünfte aus der Kaufpreissammlung des jeweiligen Gutachterausschusses erhalten, ohne ein berechtigtes Interesse darzulegen, bzw. nachweisen zu müssen.

Einige Bundesländer gehen hier noch weiter und stellen nur die von einer nach DIN EN ISO7IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifizierte Sachverständige den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleich.

Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung stellt nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleich und erkennt Gutachten von entsprechend zertifizierten Sachverständigen an.

In der Kreditwirtschaft hat sich die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 gegenüber allen anderen Qualifizierungssystemen durchgesetzt. Viele Kreditinstitute setzen vorwiegend Gutachter ein, die über eine akkreditierte Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 verfügen. Vor Gerichten sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige grundsätzlich öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichzustellen.

Der einschlägigen Kommentarliteratur sowie mehreren Gerichtsentscheidungen ist zu entnehmen, dass § 404 Abs. 3 ZPO als reine Ordnungsvorschrift auszulegen ist und das Gericht nicht fehlerhaft handelt, wenn es einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen anstelle eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich das System der akkreditierten Zertifizierung neben der öffentlichen Bestellung bewährt hat und in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Hinweis Zertifizierungsstelle vs. akkreditierte Zertifizierungsstelle

Die Zertifizierung an sich ist kein geschützter Begriff, sodass einige Institutionen und Verbände (nach DIN EN ISO/IEC 17024) zertifizieren, ohne dass eine Überprüfung durch eine unabhängige Kontrollinstanz (z.B. DAkkS) erfolgt. Die Zertifizierung von Sachverständigen durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Zertifizierungsstelle ist gekennzeichnet durch „Qualität, Objektivität und Vergleichbarkeit“.

Akkreditierte Zertifizierungsstellen unterliegen der jährlichen Begutachtung durch die DAkkS und müssen sich alle 5 Jahre einem Reakkreditierungsverfahren unterziehen. Dadurch wird gewährleistet, dass die akkreditierten Zertifizierungsstellen nach den Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 verfahren und damit eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit gegeben ist. Auf dieses Qualitätsmerkmal sollten Nutzer von Sachverständigenleistungen unbedingt achten.

Die zertifizierten Experten für Ihre Immobilie

Unser freundliches Sachverständigen-Team hilft Ihnen gerne!

Wir bewerten, beraten und verkaufen für Sie unter höchsten Qualitätsansprüchen.