Vom Testament eine Kopie machen?

News Blog Immo Expertin Brilon24. September 2018

Das hört sich zunächst einmal vernünftig an. Denn auch eine Kopie lässt unter bestimmten Umständen den Rückschluss auf ein vorhandenes Testament zu.

Somit kann die Ablichtung eine Rückversicherung dafür sein, dass das Originaltestament nicht „verschwindet“. Aber leider kann sie auch den Letzten Willen verfälschen.

Beispiel: Ein Witwer streitet sich mit seinen Kindern und setzt seine Pflegeperson als Erbe ein. Damit diese etwas in der Hand hat, gibt er ihr eine Kopie des Testaments. Später glätten sich jedoch wieder die Wogen in der Familie und der Mann vernichtet dieses Testament. Er denkt, damit sei alles in Ordnung, da dies die Aufhebung seines Letzten Willens bedeutet (§ 2255 Bürgerliches Gesetzbuch).

Das Problem: Die Vernichtung eines Testaments lässt sich oftmals nicht beweisen, während die Kopie ein Indiz für das Vorhandensein des entsprechenden Originals ist. Die Situation sieht also für die Kinder äußerst schlecht aus. Besser wäre es gewesen, gleich das Originaltestament der Pflegeperson zu geben. Dann hätte der Erblasser dieses entweder zurückfordern, oder etwa durch ein neues Testament das alte ersetzen müssen. In dem Fall hätte er nicht einfach auf die gesetzliche Erbfolge vertraut, sondern aktiv sein altes Testament beseitigt. Auf jeden Fall wäre er nicht in die Falle mit der Kopie gelaufen.

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