Steuerchance für Vermieter

News Blog Immo Expertin Brilon8. März 2022

Durch Vorlage eines Gutachtens kann die Abschreibungsdauer verkürzt und der steuerliche Vorteil ausgeweitet werden

Normalerweise muss der Kaufpreis einer Immobilie über 50 Jahre abgeschrieben werden. In seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. Juli 2021 (LX R25/19) schafft der Bundesfinanzhof Klarheit und lässt bei einer kürzeren Restnutzungsdauer eine erhöhte Abschreibung bei vermieteten Immobilien zu .

Wer einen Altbau kauft und das Haus zu Wohnzwecken vermietet, darf die Anschaffungskosten steuerlich abschreiben. Grundsätzlich darf der Gebäudeanteil vermieteter Immobilien lt. Einkommensteuergesetzt (EstG) über 50 Jahre, d.h. zu 2 % pro Jahr, abgeschrieben werden. Bei Gebäuden, die vor 1925 fertiggestellt wurden, sind es 2,5 %.

 

Höhere jährliche Abschreibung

Durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens von Immoexpertin kann die Abschreibungsdauer verkürzt und der steuerliche Vorteil ausgeweitet werden. Z.B. kann bei einer nachgewiesenen Restnutzungsdauer von 33 Jahren die Abschreibung von zwei auf drei Prozent erhöht werden. Bei einem Gebäudewert von 500.000,- € bedeutet dies, jedes Jahr eine um 5.000,- € erhöhte Abschreibung.

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