Seit dem 01.01.2024 gibt es Neurungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die wichtigsten Neuerungen haben wir für euch zusammengefasst:
Die europäische Gebäuderichtlinie ist beschlossen worden und tritt binnen zwei Jahr in Kraft. Eigentümer können teilweise aufatmen, denn die Sanierungspflicht für die beiden schlechtesten Gebäudeklassen wurde gelockert. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden bleibt die Sanierungspflicht bestehen. Bei dem Bestand von Wohngebäuden müssen die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie bei der Sanierung erfüllt werden (Denkmalschutzobjekte und kleine Gebäude/Ferienhäuser werden von dieser Pflicht vermutlich befreit).
Generell wird der Fokus auf den Primärenergiebedarf gelegt, d.h. es wird die Rohförderung, die Umwandlung, der Transport bis hin zur Nutzung der jeweiligen Brennstoffe der Heizsysteme berücksichtigt. Bei Fossilen Brennstoffen ist der Primärenergiebedarf deutlich höher als beispielsweise bei Holz- oder Pelletheizungen. Doch damit nicht genug. Das sind weitere Neuerungen des GEG im Bezug auf die Heizung:
Auch im Bereich der Solaranlagen gibt es Neuerungen. So müssen Neubauten für die Installation von Solaranlagen geeignet sein, ab 2030 kommt sogar eine Solaranlagenpflicht für den Neubau einer Immobilie, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei öffentlichen Gebäuden besteht die Solaranlagenpflicht bereits ab 2027, wenn diese funktionell, technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.