Neues vom Gebäudeenergiegesetz GEG

News Blog Immo Expertin Brilon23. Juli 2024

Seit dem 01.01.2024 gibt es Neurungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die wichtigsten Neuerungen haben wir für euch zusammengefasst:

Die europäische Gebäuderichtlinie ist beschlossen worden und tritt binnen zwei Jahr in Kraft. Eigentümer können teilweise aufatmen, denn die Sanierungspflicht für die beiden schlechtesten Gebäudeklassen wurde gelockert. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden bleibt die Sanierungspflicht bestehen. Bei dem Bestand von Wohngebäuden müssen die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie bei der Sanierung erfüllt werden (Denkmalschutzobjekte und kleine Gebäude/Ferienhäuser werden von dieser Pflicht vermutlich befreit).

Generell wird der Fokus auf den Primärenergiebedarf gelegt, d.h. es wird die Rohförderung, die Umwandlung, der Transport bis hin zur Nutzung der jeweiligen Brennstoffe der Heizsysteme berücksichtigt. Bei Fossilen Brennstoffen ist der Primärenergiebedarf deutlich höher als beispielsweise bei Holz- oder Pelletheizungen. Doch damit nicht genug. Das sind weitere Neuerungen des GEG im Bezug auf die Heizung:

  • Heizungsanlagen, welche älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht weiter betrieben werden, es sei denn es handelt sich um Niedertemperatur- und Brennwertheizkessel
  • Es besteht keine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden. Jede Heizung darf repariert werden
  • Erst im Falle einer neuen Heizungsanlage muss auf die neuen Regelungen geschaut werden
  • Jede Kommune in Deutschland benötigt einen Wärmeplan. Erkundigen Sie sich also frühzeitig nach diesem.
  • Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Jedoch müssen diese zu folgenden Anteilen aus erneuerbaren Energien stammen:
    • ab dem 01.01.2029 = 15%,
    • ab dem 01.01.2035 = 30% und
    • ab dem 01.01.2024 = 60%.
    • Dies kann z.B. durch Solarthermie oder Gasheizungen mit Wasserstoffverbrennung erfolgen.
  • Ob noch weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, hängt von dem neuen Heizsystem ab. Bei Fossilen Heizsystemen muss mehr an der Gebäudehülle saniert werden, als bei Heizsystemen mit erneuerbaren Energien (laut EU-Gebäuderichtlinie)
  • Bei Neubauten müssen die Heizungsanlagen ihre Wärme aus mindestens 65% erneuerbaren Energien erzeugen. Dies gilt jedoch erst für Anträge ab dem 01.01.2024
  • Eine Entscheidungshilfe des Heizsystems kann der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz darstellen:

Auch im Bereich der Solaranlagen gibt es Neuerungen. So müssen Neubauten für die Installation von Solaranlagen geeignet sein, ab 2030 kommt sogar eine Solaranlagenpflicht für den Neubau einer Immobilie, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bei öffentlichen Gebäuden besteht die Solaranlagenpflicht bereits ab 2027, wenn diese funktionell, technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

 

 

 

 

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