Neue KFW Förderung für Familien kommt

News Blog Immo Expertin Brilon5. August 2024

„Die KfW veröffentlicht voraussichtlich zum 03.09.2024 das neue Förderprogramm KfW Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb „Jung kauft Alt“ (308)“, heißt es in den ersten Informationen.

„Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Erwerb und der Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland.“

Das klingt auf den ersten Blick gut, nachdem das Programm 300 auf die Schnelle durch steigende Zinsen unattraktiv gemacht wurde.

„Wer sich dafür interessiert, kauft als junge Familie ein altes Haus mit schlechter Energieeffizienzklasse“.

Wer sich im Detail mit den wichtigsten Informationen beschäftigen möchte:

Anträge können von Privatpersonen gestellt werden die Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum werden, bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind , nicht überschreitet und die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Das Gebäude muss dabei:

  • zum Zeitpunkt des Antrags gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in der Energieeffizienzklasse F, G oder H kategorisiert sein und
  • mindestens auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ saniert werden (innerhalb von 54 Monaten nach Zusage unter Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz)

Antragstellung:

  • Der Antrag ist vor Abschluss des Kaufvertrags zu beantragen
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Kosten der Sanierung sind in diesem Produkt nicht förderfähig.
  • Der Antragsteller muss (Mit-) Eigentümer der Immobilie sein und das Objekt als Haupt – oder alleinigen Wohnsitz selbst nutzen
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen aller mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Eigentümer sowie deren Ehe-/Lebenspartner, die im Investitionsobjekt mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, darf 90.000 Euro bei einem Kind – zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.
    Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung (Für Antragstellung in 2024 somit aus 2022 und 2021)

Kredithöchstbeträge:

1 Kind : maximaler Kreditbetrag 100.000 Euro
2 Kinder : maximaler Kreditbetrag 125.000 Euro
ab 3 Kindern : maximaler Kreditbetrag 150.000 Euro

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