Was sollte ich beim Hauskauf beachten?

Passt der geforderte Kaufpreis?akk-icon

Das ist die Frage, die uns am heufigsten gestellt wird. Jedoch ist diese Frage nur zu beantworten, wenn die nachfolgenden Punkte geklärt sind.

Die nachfolgenden wertbeeinflussenden Kriterien wirken sich entscheidend auf den Wert der Immobilie aus.

Immer erforderliche Unterlagenakk-icon

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Baugenehmigung
  • genehmigte Bauzeichnungen
  • Wohnflächenberechnung
  • Baulastauskunft

Zusätzlich bei Wohnungs- und Teileigentumakk-icon

  • Teilungserklärung
  • ggf. Nachträge zur Teilungserklärung
  • Beschluss-Sammlung
  • Hausgeldabrechnungen
  • Wirtschaftsplan
  • Protokolle der letzten drei Versammlungen
  • Aufteilungspläne
  • Höhe der Rücklage
  • Höhe des Hausgeldes

Bei Bedarf im Einzelfallakk-icon

  • Altlastauskunft
  • Bergbauauskunft
  • Wasser- und Landschaftsschutz
  • Naturschutz
  • Kommunalabgaben
  • Leitungs- und Wegerechte
  • Wartungsverträge
  • Legionellenprüfbericht
  • Kanaltüv
  • Gasprüfbericht
  • etc.

Inhalte im Grundbuch akk-icon

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis mit Informationen zu jedem Grundstück beziehungsweise jeder Immobilie in einer Gemeinde. Jedes Objekt ist dort aufgeführt.
  • Zu den enthaltenen Informationen gehört unter anderem, wer die Eigentümerinnen oder Eigentümer sind, welche Eigentümerwechsel es gab.
  • Ebenso sind hier Lasten wie z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte oder Dienstbarkeiten wie z.B. Wohnungs- oder Nießbrauchrechte vermerkt.
  • Finanzielle Details, wie Grundpfandrechte werden ebenfalls im Grundbuch vermerkt. Das sind z.B. Baufinanzierungen, bei denen die Immobilie als Sicherheit dient.

Was ist genehmigtakk-icon

Es ist empfehlenswert die genehmigten Bauzeichnungen mit dem baulichen Bestand zu vergleichen. Oftmals ist das Bauvorhaben nicht so ausgeführt, wie es ursprünglich einmal genehmigt wurde.

Manchmal wurden auch nachträglich Veränderungen vorgenommen.

Stimmt die Wohnflächeakk-icon

Welche Berechnungsgrundlage wurde verwendet?

Aktuell verwendet die Baubranche zur Ermittlung der Wohnfläche die WoFlV  (Wohnflächenverordnung).

Bei älteren Gebäuden stammen die Berechnungen der Wohnfläche oftmals aus der jeweiligen Baugenehmigung. In der Vergangenheit wurden die Berechnungen auf der Grundlage der DIN vorgenommen. Hier kann es zu Abweichungen kommen.

Vorsicht: Die Grundfläche entspricht häufig nicht der Wohnfläche nach WoFlV.

So ist z.B. in Dachgeschossen nur die Fläche mit einer Raumhöhe von 1 m voll, und die Raumhöhe zwischen 1 m und 2 m nur zu 1/2 auf die Wohnfläche anzurechnen.

Weitere Besonderheiten gilt es zu beachten.

siehe Wohnflächenverordnung

Pflichten gemäß GEGakk-icon

für Käufer

Gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist der Käufer einer Immobilie verpflichtet:

  • Bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Heizungsanlage im Falle eines Eigentümerwechsels innerhalb von zwei Jahren auszutauschen.
    Gem. § 72 Abs. 1 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
    (Ausnahme:  Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel oder heizungstechnische Anlage mit weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt)
  • Die obere Geschossdecke muss gedämmt werden.
  • Warmwasserführende Leitungen in ungeheizten Kellerräumen sind zu dämmen.

 

 

Baulast, was ist das?akk-icon

Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In der Regel dient dies der Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung auf einem Grundstück. Der Eigentümer des belasteten Grundstückes geht eine bindende Verpflichtung ein, zum Beispiel einen bestimmten Bereich seines Grundstückes freizuhalten, um dem Nachbarn die Zufahrt zu seinem Grundstück zu ermöglichen (Erschließungsbaulast) oder um erforderliche Mindestabstände zwischen Gebäuden einhalten zu können. (Abstandsflächenbaulast).

Kostenfallen erkennenakk-icon

Wesentliche Punkte (nur ein Auszug):

  • Wann wurde die Dacheindeckung zum letzten Mal erneuert?
  • Wie alt ist die Heizung?
  • Wann wurden die Fenster erneuert?
  • Wie als sind die Bäder?
  • Wie sieht die Elektrik aus?
  • Ist die obere Geschossdecke gedämmt?
  • Ist die Fassade gedämmt?
  • Gibt es Risse im Putz oder Mauerwerk?
  • Gibt es Feuchte Flecken oder gar Putzausblühungen an den Wänden?
  • Gibt es Ungeziefer in Hölzern oder ungenutzten Räumen?
  • Sind die Wände gedämmt?
  • Wenn ja, von außen oder von innen?
  • etc.

Wie finde ich die richtigen Ansprechpartnerakk-icon

Aufgrund unserer landjährigen Branchenerfahrung verfügen wir über ein breit aufgestelltes Netzwerk mit Handwerkern und Beratern.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen stellen den Kontakt für Sie her.

Nebenkosten Hauskaufakk-icon

Überblick:

  • Kosten für Notar und Grundbucheintrag: bis zu 2,5 Prozent des Kaufpreises
  • Maklerprovision:üblich sind 3,57 Prozent des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer: in NRW 6,5 % des Kaufpreises
  • Modernisierungskosten: je nach Art der Arbeiten

Finanzierungakk-icon

Es ist ratsamt, einen Bankberater schon im Vorfeld aufzusuchen, um sich einen Überblick zu verschaffen, wie hoch die Investition sein darf, damit sie monatlich auch zu stemmen ist.

Gern stellen wir den Kontakt zu unseren unabhängigen Finanzierungspartnern zur Verfügung. Nach diesem Gespräch wissen Sie genau, wieviel Haus Sie sich leisten können.

Fördermittelakk-icon

Die Chance:

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten (vergünstigte Kredite, Zuschüsse, etc.) für Hauskäufer.

Die Förderprogramme ändern sich laufend. Daher ist es unerlässlich als Fachberater ständig aktuell informiert zu sein.

Aus diesem Grund arbeiten wir mit starken Partnern zusammen, die Ihnen passgenau die richtigen Fördermittel für Ihre Finanzierung anbieten.

Sprechen Sie uns an.

Maklerkostenakk-icon

In NRW ist die Provisionsteilung üblich.

Der Makler wird in der Regel, von Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen bezahlt. Der Käufer zahlt eine Provision in Höhe von  3% zzgl MwSt. = 3,57% des Kaufpreise.