Das ist die Frage, die uns am heufigsten gestellt wird. Jedoch ist diese Frage nur zu beantworten, wenn die nachfolgenden Punkte geklärt sind.
Die nachfolgenden wertbeeinflussenden Kriterien wirken sich entscheidend auf den Wert der Immobilie aus.
Das ist die Frage, die uns am heufigsten gestellt wird. Jedoch ist diese Frage nur zu beantworten, wenn die nachfolgenden Punkte geklärt sind.
Die nachfolgenden wertbeeinflussenden Kriterien wirken sich entscheidend auf den Wert der Immobilie aus.
Das Wichtigste in Kürze:
Es ist empfehlenswert die genehmigten Bauzeichnungen mit dem baulichen Bestand zu vergleichen. Oftmals ist das Bauvorhaben nicht so ausgeführt, wie es ursprünglich einmal genehmigt wurde.
Manchmal wurden auch nachträglich Veränderungen vorgenommen.
Welche Berechnungsgrundlage wurde verwendet?
Aktuell verwendet die Baubranche zur Ermittlung der Wohnfläche die WoFlV (Wohnflächenverordnung).
Bei älteren Gebäuden stammen die Berechnungen der Wohnfläche oftmals aus der jeweiligen Baugenehmigung. In der Vergangenheit wurden die Berechnungen auf der Grundlage der DIN vorgenommen. Hier kann es zu Abweichungen kommen.
Vorsicht: Die Grundfläche entspricht häufig nicht der Wohnfläche nach WoFlV.
So ist z.B. in Dachgeschossen nur die Fläche mit einer Raumhöhe von 1 m voll, und die Raumhöhe zwischen 1 m und 2 m nur zu 1/2 auf die Wohnfläche anzurechnen.
Weitere Besonderheiten gilt es zu beachten.
für Käufer
Gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist der Käufer einer Immobilie verpflichtet:
Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In der Regel dient dies der Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung auf einem Grundstück. Der Eigentümer des belasteten Grundstückes geht eine bindende Verpflichtung ein, zum Beispiel einen bestimmten Bereich seines Grundstückes freizuhalten, um dem Nachbarn die Zufahrt zu seinem Grundstück zu ermöglichen (Erschließungsbaulast) oder um erforderliche Mindestabstände zwischen Gebäuden einhalten zu können. (Abstandsflächenbaulast).
Wesentliche Punkte (nur ein Auszug):
Aufgrund unserer landjährigen Branchenerfahrung verfügen wir über ein breit aufgestelltes Netzwerk mit Handwerkern und Beratern.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen stellen den Kontakt für Sie her.
Überblick:
Es ist ratsamt, einen Bankberater schon im Vorfeld aufzusuchen, um sich einen Überblick zu verschaffen, wie hoch die Investition sein darf, damit sie monatlich auch zu stemmen ist.
Gern stellen wir den Kontakt zu unseren unabhängigen Finanzierungspartnern zur Verfügung. Nach diesem Gespräch wissen Sie genau, wieviel Haus Sie sich leisten können.
Die Chance:
Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten (vergünstigte Kredite, Zuschüsse, etc.) für Hauskäufer.
Die Förderprogramme ändern sich laufend. Daher ist es unerlässlich als Fachberater ständig aktuell informiert zu sein.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit starken Partnern zusammen, die Ihnen passgenau die richtigen Fördermittel für Ihre Finanzierung anbieten.
Sprechen Sie uns an.
In NRW ist die Provisionsteilung üblich.
Der Makler wird in der Regel, von Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen bezahlt. Der Käufer zahlt eine Provision in Höhe von 3% zzgl MwSt. = 3,57% des Kaufpreise.