Datenerfassung zur Grundsteuerreform

News Blog Immo Expertin Brilon3. März 2022

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet im Jahr 2022 die Daten seines Grundbesitzes online über die Plattform Elster zu übermitteln.

Wir bieten Hilfe und Unterstüzung für Grundstückseigentümer. Sie haben keine Möglichkeit die Daten digital zu übermitteln. Wir helfen Ihnen gern einfach und unbürokratisch.

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Haus-Akte mitbringen und wir erledigen die Datenübermittlung für Sie.
Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

Hintergrund:
In einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.

Die Grundstückseigentümer*innen sind verpflichtet in einer Feststellungserklärung ihrem Finanzamt die erforderlichen Daten des Grundbesitzes zu übermitteln. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

Wichtig: Grundstückseigentümer*innen müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

Diese Informationen benötigen Sie:

  • Adresse oder Katasterbezeichnung (Flur, Flurstück)
  • Grundstücksfläche (Größe)
  • Bodenrichtwert (das machen wir für Sie)

Bei bebauten Grundstücken zusätzlich:

  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
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