Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt einen Blick in das Grundbuch werfen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 09.-09.2010 (AZ: VG 16 K 26/10) entschieden, dass auch auf denkmalgeschützten Häusern Solaranlagen errichtet werden dürfen.