Eine lukrative Geldanlage sind derzeit Mietshäuser.
Der Erbe rückt mit dem Todesfall automatisch in die Position des Erblassers.
Bei der verbilligten Vermietung an nahe Angehörige können Steuersparfüchse das Gute mit dem Nützlichen verbinden.
darf vom Beschenkten fortgeführt werden. Das gilt auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung.
Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt einen Blick in das Grundbuch werfen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 09.-09.2010 (AZ: VG 16 K 26/10) entschieden, dass auch auf denkmalgeschützten Häusern Solaranlagen errichtet werden dürfen.