Banken: Handschriftliches Testament genauso viel wert wie notarielles

News Blog Immo Expertin Brilon12. Juli 2017

Der Erbe rückt mit dem Todesfall automatisch in die Position des Erblassers.

Soweit so gut, nur glaubt ihm dies niemand. Insbesondere Banken verlangen (behördliche) Nachweise.
Genauer: Gibt es ein notarielles Testament, so reicht dieses im Zusammenhang mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Ansonsten bestehen die Kreditinstitute auf einen Erbschein im Original.

Das kostet neben Zeit auch eine Menge Geld, im nachstehenden Beispielsfall beliefen sich die Kosten auf 1.700 €: Ein Erbe konnte nur ein handschriftliches Testament vorlegen. Wie üblich weigerte sich die Bank, Zugriff auf die Konten des Verstorbenen zu gewähren. Der Erbe beantragte deshalb (zähneknirschend) einen Erbschein. Dann aber forderte er von der Bank die Kosten dafür zurück, wobei ihm der Bundesgerichtshof letztinstanzlich recht gab.

Der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 440/15) stellte klar:
Ein handschriftliches Testament reicht, vorausgesetzt es ist eindeutig. Ein Erbschein ist nicht erforderlich. Fordert die Bank trotzdem einen, muss sie die Kosten dafür tragen. Ein hoch interessantes Urteil, das die Banken zum Umdenken zwingen wird. Pauschal zu verlangen, das kann sie ab sofort teuer zu stehen kommen.

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