News Blog Immo Expertin Brilon13. September 2019

Familienheim – Erben sollten sich sputen

Das von einem Erblasser selbstgenutzte Eigenheim können Kinder, bzw. Enkel (wenn deren Eltern verstorben sind) steuerfrei erwerben, sofern die Wohnfläche der Immobilie 200 Quadratmeter nicht übersteigt.